Die dritte Auflage des Konzer-Doktor-Thalers ist in Vorbereitung. Am 15: September trafen sich die Kooperationspartner im Konzer Rathaus, um den Sponsoring- und Werbevertrag für die kommenden fünf Jahre zu unterzeichnen. Zu kaufen gibt es den „Neuen“ ab 1. November bei den Geschäftsstellen aller Sparkassen und Volksbanken in der Verbandsgemeinde Konz und bei Möbel Martin.
Der neue Konzer-Doktor-Thaler zeigt erstmals den lustigen Schutzkobold KODO auf der Vorderseite der Münze. Die fünf Kooperationspartner, die Konzer-Doktor-Bürgerstiftung, der Konzer Stadtmarketing eV, Möbel Martin, die Sparkasse Trier und die Volksbank Trier, wollen damit besonders Kinder und Jugendliche ansprechen. Der KODO-Thaler als offizieller Konzer Einkaufs- und Geschenkgutschein hat einen Einkaufswert von 10,00 Euro.
Mit der Ausgabe zum 1. November ist sichergestellt, dass der KODO-Thaler auch in diesem Jahr als vielseitig einlösbares Weihnachtsgeschenk gerade auch für Jugendliche zur Verfügung steht.
Einlösbar in den 100 teilnehmenden Betrieben ist der KODO-Thaler erst ab 1. Januar 2017, wenn der Vorgänger – der Silberne Konzer-Doktor-Thaler – seine Gültigkeit verliert.
Das Datum ist wichtig!
Der Silberne Konzer-Doktor-Thaler ist noch bis zum 31. Dezember 2016 in den 100 teilnehmenden Betrieben einlösbar. Wer ihn aber nicht einlöst und behält, der tut Gutes. Der Gegenwert der gesammelten Silbernen fällt dem Stiftungsvermögen der Konzer-Doktor-Bürgerstiftung zu und fördert so dauerhaft Bildung, Ausbildung und Integration junger Menschen in unserer Region.
Unsere Bildungswährung – hundertfach einlösbar
Die Partner beim KODO-Thaler sind sehr froh, dass es auch in den kommenden fünf Jahren in der Verbandsgemeinde Konz eine Bildungswährung gibt, die als Geschenk- und Einkaufsgutschein hundertfach einlösbar ist.
Ab sofort gilt: Sammeln Sie den Silbernen KODO-Thaler und fördern so die Bildung junger Menschen und verschenken Sie mit dem neuen KODO-Thaler einen Multi-Geschenkgutschein, der vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 bei über 100 Betrieben gegen Waren oder Dienstleistungen eingetauscht werden kann.