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Konzer-Doktor-Wohnbrücke – Mietinformation - Konzer-Doktor-Bürgerstiftung

Konzer-Doktor-Wohnbrücke – Mietinformation

info mietintr3

Ein Haus für Jung und Alt, in dem sechs junge Familien zusammen mit sechs älteren Paaren miteinander leben.

konzer doktor wohnbruecke

Liebe Mietinteressenten der Konzer-Doktor-Wohnbrücke,

schön, dass Sie sich für eine unserer Wohnungen in der Saarstraße 26 in Konz interessieren. Nach der derzeitigen Planung ist der Termin für den Erstbezug und damit der Mietbeginn am 1. April 2020.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei der Vergabe der 12 Wohneinheiten bestimmte Kriterien berücksichtigen müssen.

Das Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins 1 ist eine zwingende Voraussetzung.
Weiter sind bei der Bewerbung um eine der Wohnungen nachfolgende Dokumente vorzulegen:

        • Mieterselbstauskunft – diese können Sie hier/PDF herunterladen
        • Bundespersonalausweis bzw. vergleichbares Ausweisdokument (in Kopie)
        • Polizeiliches Führungszeugnis
        • Gehalts- / Rentenabrechnungen der letzten drei Monate – falls vorhanden
        • Aktueller Arbeitsvertrag – falls vorhanden
        • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – falls verfügbar
        • Schwerbehindertenausweis (in Kopie, nur bei Bewerbungen für die behindertengerecht ausgebaute Wohnung)

Die vollständigen Unterlagen sollten bis spätestens 30. November 2019 bei

Badry Immobilien
Am Markt 16
54329 Konz
Telefon: 06501 / 6091650

eingereicht werden. Die Mieterauswahl wird voraussichtlich bis Ende 2019 abgeschlossen sein.

Die Exposés der Zwei-, Drei- und Vier-Raum-Wohnungen sowie der behindertengerecht ausgebauten Drei-Raum-Wohnung finden Sie hier/PDF.

Diese Beschreibungen sowie ein Exemplar der Mieterselbstauskunft können sie gern auch bei Badry Immobilien erhalten.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und das Gespräch mit Ihnen

Ihre Konzer-Doktor-Bürgerstiftung

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