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Das geht ganz leicht: Sie füllen einfach die untenstehende Verpflichtungserklärung aus und senden sie an die Stiftung.
Anschrift:
Konzer-Doktor-Bürgerstiftung
Konstantinstraße 50
54329 Konz
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Zustiftungen sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten Sie für Ihre Zustiftung eine Bestätigung über Geldzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts.
Gemeinnützigkeit – Freistellungsbescheid des Finanzamtes Trier